sngspb
New member
Naar Duitsland vliegen met een Nederlands RPL mag dus NIET
Zie hier het antwoord dat ik van de LBA kreeg:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Niederlande haben, wie auch Deutschland JAR-FCL eingeführt. Mit
einer niederländischen Privatpilotenlizenz, die nach JAR-FCL erteilt
wurde, ist es Ihnen möglich ohne weitere Einschränkungen D-registrierte
Luftfahrzeuge zu führen und zu bedienen.
Gem. § 28a Abs. 1 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) werden von
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Lizenzen im
Einzelfall anerkannt, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der
Lizenz den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes, der
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der gem. § 20 Abs. 2 LuftVZO
anzuwendenden Bestimmungen entspricht.
Da davon auszugehen ist, das in Ihrer von den Niederlanden
ausgestellten Privatpilotenlizenz (RPL) eine Einschränkung eingetragen
ist, die die Lizenz auf den nationalen Einsatz in den Niederlanden
beschränkt, entspricht diese niederländische Lizenz nicht den o.a.
deutschen Rechtsvorschriften, d.h., es ist Ihnen nicht möglich mit
dieser niederländischen Lizenz in Deutschland tätig zu werden.
Ich bedauere, Ihnen keine andere Nachricht geben zu können.
Mit freundlichen Grüssen
im Auftrag
Julia Salle
Luftfahrt-Bundesamt
Julia Salle
Referat Lizenzierung - L4 -
Personnel Licensing
Zie hier het antwoord dat ik van de LBA kreeg:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Niederlande haben, wie auch Deutschland JAR-FCL eingeführt. Mit
einer niederländischen Privatpilotenlizenz, die nach JAR-FCL erteilt
wurde, ist es Ihnen möglich ohne weitere Einschränkungen D-registrierte
Luftfahrzeuge zu führen und zu bedienen.
Gem. § 28a Abs. 1 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) werden von
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Lizenzen im
Einzelfall anerkannt, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der
Lizenz den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes, der
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der gem. § 20 Abs. 2 LuftVZO
anzuwendenden Bestimmungen entspricht.
Da davon auszugehen ist, das in Ihrer von den Niederlanden
ausgestellten Privatpilotenlizenz (RPL) eine Einschränkung eingetragen
ist, die die Lizenz auf den nationalen Einsatz in den Niederlanden
beschränkt, entspricht diese niederländische Lizenz nicht den o.a.
deutschen Rechtsvorschriften, d.h., es ist Ihnen nicht möglich mit
dieser niederländischen Lizenz in Deutschland tätig zu werden.
Ich bedauere, Ihnen keine andere Nachricht geben zu können.
Mit freundlichen Grüssen
im Auftrag
Julia Salle
Luftfahrt-Bundesamt
Julia Salle
Referat Lizenzierung - L4 -
Personnel Licensing